In einigen Bundesländern und Städten ist das Tragen von Masken bereits Pflicht. Diese Maskenpflicht gilt für Behelfsmasken oder Schals, nicht jedoch für echte Masken.
Das Plakat der IFA / DGUV zeigt die unterschiedlichen Schutzprinzipien zwischen einem medizinischen Mund-Nase-Schutz und einer Atemschutzmaske. Zu den Atemschutzmasken zählen auch filtrierende Halb-Atemschutz-Masken z.B. FFP II.
Das Plakat können Sie hier als PDF anschauen und herunterladen.